AGB
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Für sämtliche von der platform X GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Straße 4, 53177 Bonn, Telefonnummer +49 228 9550 250, Telefaxnummer: +49 228 36 14 62, E-Mail: info@pl-x.de (im Folgenden „wir“, „uns“ oder „PX“) im kaufmännischen Geschäftsbetrieb betriebenen Handlungen gegenüber einem Geschäftspartner (im Weiteren: Vertragspartner) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Bestimmungen (I.) gelten unabhängig von der Art des jeweiligen Geschäfts. Je nach Art des Geschäfts gelten ergänzend die unter II. – IV. gelisteten Bedingungen, und zwar:
- Abschnitt II: Sonderbestimmungen für den Einkauf von Leistungen und Waren („Einkaufsbedingungen“)
- Abschnitt III: Sonderbestimmungen für den Vertrieb von Waren und Leistungen („Verkaufsbestimmungen“)
- Abschnitt IV: Sonderbedingungen für die Anmietung von Daten / Adressen („Anmietbedingungen“)
1.2 Für Lieferungen, Leistungen und Angebote der platform X GmbH & Co. KG gelten vorrangig die Regelungen, die im Rahmen der Vertragsschließung von beiden Vertragspartnern vereinbart wurden. Weichen dortige Regelungen von den vorliegenden ab, gehen die dortigen vor.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die unseren Geschäftsbedingungen widersprechen oder diese ergänzen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Verwendung der Daten des Vertragspartners zur Vertragsdurchführung
2.1 Alle PX im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit durch den Vertragspartner zur Verfügung gestellten und für die Anbahnung oder Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten werden von PX für die Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet und so lange vorgehalten, wie dies für die Abwicklung des Vertrags sowie die Erfüllung nachfolgenden Dokumentationsobliegenheiten, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, erforderlich ist. Danach werden die Daten gelöscht.
2.2 Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an ebenfalls am Vertragsverhältnis als Partei Beteiligte zum Zwecke der Vertragsabwicklung, z. B. dann, wenn PX Vertragsmakler ist. Darüber hinaus ist eine Weitergabe ausgeschlossen.
2.3 PX verwendet die Daten zur Darstellung eigener weiterer Angebote gegenüber dem Vertragspartner. Dieser Datennutzung kann der Vertragspartner jederzeit gegenüber PX widersprechen.
3. Vertraulichkeit
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen, kaufmännischen und technischen Daten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle PX obliegenden Leistungen ist Bonn.
5 Vertragsänderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
5.1. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel. Ausgenommen sind individuelle Absprachen zwischen dem Vertragspartner und einem zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigten Vertreter der PX. Das Vorliegen einer solchen Vereinbarung sowie deren Inhalt hat derjenige zu beweisen, der sich hierauf berufen möchte.
5.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine andere rechtswirksame zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
5.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, bei denen PX Vertragspartner ist sowie für alle Ansprüche gegen PX ist Bonn.
II. Sonderbestimmungen für den Einkauf von Leistungen und Waren („Einkaufsbedingungen“)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend für den Einkauf von Leistungen und Waren mit Ausnahme der Anmietung von Adressen.
1. Bestellungen
1.1 Angebote/Bestellungen, die wir dem Vertragspartner übersenden, verstehen sich stets als Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Sie erfolgen stets schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.
1.2 Der Vertragspartner kann die Bestellung durch ausdrückliche Annahme oder durch Ausführung der Leistung annehmen.
1.3 PX ist an das Angebot zwei Wochen gebunden, es sei denn, die Leistung, die Gegenstand der Bestellung ist, müsste aufgrund der sich aus der Bestellung ergebenden Umstände zu einem früheren Zeitpunkt erbracht werden. Liegt innerhalb der Bindungsfrist keine Annahme der Bestellung vor und ist die Leistung auch nicht erbracht, ist PX berechtigt, die Bestellung kosten- und auslagenfrei zu widerrufen.
2. Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen
2.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferung und Leistung sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so ist der Vertragspartner verpflichtet, PX sofort schriftlich oder per Telefax oder E-Mail zu benachrichtigen.
2.2 Ist für die Lieferung ein fester Termin vereinbart, gilt das Geschäft als Fixgeschäft. PX ist dann bei Verstreichen des Termins berechtigt, auch ohne gesonderte Androhung die Annahme der Leistung abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt ist PX auch dann berechtigt, wenn der Vertragspartner die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
2.3 PX ist an Stelle des Rücktritts vom Vertrag auch berechtigt, eine Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Verstreicht diese, gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 entsprechend.
2.4 Ist in der Bestellung eine Lieferfrist nicht genannt, ist PX berechtigt, die Lieferung nach Abschluss des Vertrags sofort zu verlangen. Im Rahmen der Annahme durch den Vertragspartner mitgeteilte Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch PX, um Vertragsbestandteil zu werden.
3. Preise
Im Rahmen der Bestellung von uns genannte Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der vom Vertragspartner zu erbringenden Leistung ein.
4. Abwicklung und Lieferung
4.1 Der Vertragspartner ist, sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, verpflichtet, selbst zu liefern. Die Erteilung eines Unterauftrags bedarf der Zustimmung von PX.
4.2 Die Lieferung hat frei und in einwandfreiem Zustand auf dem vertraglich vereinbarten, hilfsweise dem üblichen Lieferweg an die Geschäftsadresse von PX zu erfolgen.
4.3 Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, auf die PX im Rahmen der Beauftragung hinweist, werden Vertragsbestandteil.
5. Rechnungen, Zahlung
5.1 Die Berechnung der Leistung erfordert eine nach den Bestimmungen des UStG erstellte ordnungsgemäße Rechnung, die auf PX lautet.
5.2 Der sich aus der Rechnung ergebende Anspruch wird frühestens 30 Kalendertage nach vollständiger und mangelfreier Erfüllung des Vertrags und Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung gem. Ziff. 5.1 zur Zahlung fällig. PX ist berechtigt, vor Fälligkeit mit 2 % Skonto zu leisten. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag, an dem die Bank von PX den Überweisungsauftrag erhalten hat.
5.3 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Leistung oder Lieferung ist PX unbeschadet der sonstigen Rechte berechtigt, Zahlung auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
5.7 Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes durch uns bleibt von den Regelungen dieses Paragrafen unberührt.
5.8 Die Abtretung der Forderung des Vertragspartners gegen PX an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte
6.1 Die Gefahr geht mit Eingang der Leistung bei PX auf PX über.
6.2 In der Entgegennahme der Leistung oder dem Unterbleiben einer Mängelrüge liegt keine Abnahme der Leistung als vertragsgemäß. Der Vertragspartner ist berechtigt, PX unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme aufzufordern.
6.3 Das Eigentum an gelieferten Waren geht mit Eingang bei PX auf PX über. Jeder verlängerte oder erweiterter Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
7. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
PX begutachtet die Leistung des Vertragspartners nur auf offenkundige Mängel. Verborgene Mängel werden erst dann gerügt, wenn sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftslaufs bei PX oder dem Abnehmer von PX auffallen. Der Vertragspartner verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von 14 Kalendertagen ab Feststellung gerügten Mängel.
8. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
8.1 Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Ist eine mangelfreie Lieferung oder Leistung nicht möglich, ist PX sofort berechtigt, die ansonsten erst für den Fall der gescheiterten Nachbesserung vorbehaltenen Rechte geltend zu machen.
8.2 Eine mangelhafte Lieferung liegt bei Ankauf von Datenbeständen insbesondere vor, wenn eine E-Mail-Adresse aufgrund einer unzureichenden Einwilligungsklausel nicht für werbliche Zwecke genutzt werden kann.
8.3 Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf der Zustimmung von PX. PX ist berechtigt, für die Nachbesserung eine angemessene Frist zu setzen.
8.4 Beseitigt der Vertragspartner den Mangel nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist oder ersetzt die mangelhafte Leistung nicht durch eine mangelfreie Leistung, so kann PX nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder zusätzlichen Schadensersatz fordern.
8.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt ebenfalls 36 Monate ab Gefahrübergang. Mit Versendung einer Mängelanzeige wird der Ablauf der Verjährungsfrist für die Dauer von drei Monaten gehemmt. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Hemmung.
8.6 Die gesetzlichen Rechte von PX bleiben durch diese Bestimmungen unberührt.
9. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
Der Vertragspartner stellt PX von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines Vertragsgegenstands gegen PX erheben und ist verpflichtet, PX alle Kosten zu erstatten, die PX im Rahmen einer diesbezüglichen Rechtsverfolgung entstehen.
III. Sonderbestimmungen für den Vertrieb von Waren und Leistungen („Verkaufsbestimmungen“)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den Vertrieb von Waren und Leistungen mit Ausnahme der Vermietung von Adressen.
1. Angebote, Vertragsschluss, Vertrieb von Leistungen Dritter
1.1 Angebote, die PX macht, verstehen sich stets als freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Vertragspartners.
1.2 Wird unter Bezugnahme auf ein Angebot ein Auftrag erteilt, muss dies in schriftlicher Form, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
1.3 Erklärt PX auf eine solche Auftragserteilung, die nach einem ausdrücklichen Angebot PXs und in Bezug auf dieses erfolgen, nicht innerhalb von fünf Kalendertagen die Ablehnung des Auftrags, gilt der Auftrag als geschlossen. PX ist berechtigt, zuvor die ausdrückliche Zustimmung durch eine Auftragsbestätigung zu erklären.
1.4 Besteht der Inhalt des Angebots im Vertrieb einer fremden Leistung, so gewährleitet PX durch Abgabe des Angebots, dazu berechtigt zu sein, in eigenem Namen einen Vertrag mit diesem Vertragsgegenstand anzubahnen und abzuschließen und berechtigt zu sein, die vertragsgemäßen Rechte an dem Leistungsgegenstand auch dem Vertragspartner einzuräumen.
2. Leistungsinhalte
2.1 Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Auftrag gemäß dem von PX erteilten Angebot. Änderungen gegenüber dem Angebot bedürfen stets der ausdrücklichen Bestätigung durch PX, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen muss.
2.2 Mündlich vereinbarte Änderungen des Leistungsinhaltes sind unverbindlich, solange sie nicht von PX schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bestätigt worden sind.
3. Preise, Preisänderungen
3.1 Es gelten die im jeweiligen Vertrag einzeln vereinbarten Preise, in Ermangelung einer ausdrücklichen Festlegung die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Vergütungsliste der PX festgelegten Preise. Nachlässe sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
3.2 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt.
3.3 Versandkosten, Zölle und sonstige Fremdkosten sind im Leistungspreis von PX nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Für Verträge, die sich nicht in der Erbringung einer einmaligen Leistung erschöpfen, sondern auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer geschlossen sind, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste von PX Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen zu Preisanpassungen insofern berechtigt, dass wir die Preise herabsetzen und erhöhen dürfen. Eine Preiserhöhung kann nur im angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Versandkosten oder bei unseren digitalen Produkten auch aufgrund von Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen Mittel) vorgenommen werden. Wir werden sie über Preisanpassungen informieren. Preiserhöhungen werden, wenn keine längere Frist in der Änderungsmitteilung bestimmt ist, mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung bei Ihnen wirksam. Sie sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch und sind Sie auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.
4. Stornierung, Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1 Die Stornierung eines PX erteilten Auftrags ist grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zulässig. Im Falle der Stornierung ist PX der Vertragswert zu ersetzen abzüglich des Betrages, den PX durch die Stornierung erspart. Setzt PX diesen Betrag fest, obliegt es dem Vertragspartner, den Nachweis einer höheren Ersparnis zu führen.
4.2 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot von PX.
4.3 Verträge, die sich in der einmaligen Leistungserbringung erschöpfen, können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen gekündigt werden.
4.4 Verträge, die sich nicht in der Erbringung einer einmaligen Leistung erschöpfen, sondern auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer geschlossen sind, können mit der im Angebot bestimmten Frist, in Ermangelung einer solchen Frist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Für PX ist ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere auch dann gegeben, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
5. Präsentationen
5.1 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch PX mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt vorbehaltlich im Einzelfall abweichend vereinbarter Regelungen gegen Zahlung eines mit dem Auftraggeber hierzu vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).
5.2 Urhebernutzungs- und sonstige Rechte am geistigen Eigentum des im Rahmen einer Präsentation vorgestellten Materials oder vorgestellter Ideen verbleiben ungeachtet der Verpflichtung zur Zahlung eines Präsentationshonorars bei PX. Eine Weiterverwendung ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von PX untersagt.
6. Treuebindung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist PX nicht verpflichtet, Leistungen exklusiv zu erbringen.
7. Urheber-/Nutzungsrechte
7.1 Ist Vertragsgegenstand die Erbringung einer Leistung durch einen Dritten, so erwirbt der Vertragspartner mit dem Vertrag keine Urheber-/Nutzungsrechte an den Produkten des Dritten und keine über den unmittelbaren Vertragsgegenstand hinausgehenden Rechte als das vereinbarte Leistungsrecht.
7.2 Ist Vertragsgegenstand eine eigene von PX zu erbringende (Agentur-) Leistung, so erwirbt der Auftraggeber am Ergebnis der Arbeit von PX unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Agenturhonorars ein ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht. Ausgeschlossen hiervon sind Rechte an Marken, die von PX gehalten werden und für die ggf. ein gesonderter Markennutzungsvertrag zu schließen ist.
7.3 PX ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übergebene Materialien daraufhin zu überprüfen, ob mit diesen Materialien geistige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird PX wegen einer solchen Verletzung von Dritten in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, PX von sämtlichen hieraus entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung, freizustellen.
8. Gewährleistung, Einbeziehung der AGB des Leistungserbringers
8.1 Ist Gegenstand des Vertrags der Vertrieb einer fremden Leistung, so schließt PX jegliche Gewährleistung für die vor dem Dritten erbrachte Leistung aus. PX wird zu diesem Zweck bereits im Angebot deutlich machen, durch welchen Dritten die Leistung erbracht wird. Zur Kompensation des Haftungsausschlusses tritt PX bereits mit Vertragsschluss alle gesetzlich oder nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten bestehenden Gewährleistungsreche an den dies annehmenden Vertragspartner ab. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten, der zu diesem Zweck im Angebot ausdrücklich benannt wird, werden hiermit ausdrücklich in das Vertragsverhältnis einbezogen.
8.2 Ist eine von PX unmittelbar zu erbringende Leistung Vertragsgegenstand, so gewährleistet PX die nach dem Stand der Technik fehlerfreie Erledigung der im Auftrag übertragenen Arbeiten. PX gewährleistet nicht, dass fremde Systeme, die zur Erlangung des durch den Auftraggeber wirtschaftlich Gewollten notwendig sind, betriebsbereit oder störungsfrei sind.
8.3 Erweist sich die Leistung von PX als fehlerhaft, ist PX nach entsprechender Mängelanzeige des Auftraggebers zur Nachbesserung berechtigt. Lässt PX die hierzu vom Vertragspartner gestellte angemessene Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, verstreichen, oder ist die Nachbesserung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
9. Haftung
9.1 Ist die Erbringung einer Leistung durch einen Dritten Vertragsgegenstand, so haftet PX nicht für die Erfüllung. PX wird je nach Einzelfall bereit sein, seine Erfüllungsansprüche gegen Dritte an den annehmenden Vertragspartner abzutreten.
9.2 Ist Vertragsgegenstand eine von PX unmittelbar zu erbringende Leistung, so haftet PX für die Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten gemäß den weiteren Spezifikationen im Auftrag (Erfüllungshaftung).
9.3 Darüber hinaus haftet PX ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unter der Bedingung, dass die Schadensverursachung einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen oder einem Verrichtungsgehilfen von PX zur Last zu legen ist und PX nach den gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet wird. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Des Weiteren ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) entstehen, für die PX auch bei Fahrlässigkeit haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen sollen und die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut oder vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit jedoch auf vertragstypische Schäden begrenzt, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
9.4 Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Abnahme, Rechnungsstellung, Zahlung
10.1 Der Kunde ist zur Abnahme einer nach Maßgabe des Vertrages fehlerfreien Leistung oder einer Leistung, die frei von wesentlichen Mängeln ist, verpflichtet. Fordert PX den Kunden zur Abnahme auf und erfolgt hierauf innerhalb einer Frist von einer Woche keine Reaktion, gilt die Abnahme als erteilt.
10.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme mit einer den Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Rechnung. Soweit dies vertraglich vereinbart ist, ist PX berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern.
10.3 Bei Zahlung gegen Rechnung liegt diese entweder der Warensendung bei oder Sie erhalten sie per E-Mail. Der Betrag ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen („Fälligkeitszeitpunkt“). Soweit Sie den Rechnungsbetrag aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt zahlen, erheben wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 2,70. Ihnen steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
10.4 Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erheben wir im Falle einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 2,70 (Rücklastschriftentgelt). Ihnen steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
10.5 Mit der Auswahl von PayPal als Zahlungsmethode werden Sie umgehend auf die PayPal-Homepage umgeleitet und loggen sich dort in Ihr bestehendes PayPal-Konto ein oder registrieren sich in wenigen Schritten neu. Nach erfolgreicher Bezahlung werden Sie automatisch wieder auf die Produktseite zurückgeleitet. Um den PayPal-Service nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie im Dialog der Kaufabwicklung der Abbuchungsvereinbarung zur Belastung Ihres PayPal-Kontos zustimmen. Überprüfen Sie dazu die Zahlungsdetails und bestätigen Sie den Betrag. Mit der Zustimmung zur Abbuchungsvereinbarung sind wir berechtigt, bis auf Widerruf Beträge in unterschiedlicher Höhe – soweit diese fällig sind – von Ihrem PayPal-Konto abzubuchen. Die Gültigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Zahlungs- und Allgemeine Geschäftsbedingungen von PayPal nicht berührt. Sie sind nebeneinander anwendbar.
10.6 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt PX vorbehalten.
10.7 PX ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als drei Werktagen berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückzustellen und für die weitere Ausführung eine Vorauszahlung zu verlangen, es sei denn, dem Auftraggeber entstünden durch die Zurückstellung der weiteren Ausführung unangemessene Schäden.
10.8 Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Forderungen des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig sind.
11. Produktangebote von Affiliate-Partnern
11.1 Bei Produktangeboten von Affiliate-Partnern kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Affiliate-Partner als Produktanbieter zustande. Wir sind hierbei nicht selbst Anbieter der jeweiligen Produkte. Infolgedessen übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass einzelne Produkte tatsächlich überhaupt und/oder zu den angegebenen Preisen verfügbar sind und/oder den Produktangaben entsprechen. Alle Preis- und Produktangaben stammen vom jeweiligen Produktanbieter; wir haben darauf keinen Einfluss.
11.2 Soweit Linkverweisungen zu Internetseiten von Produktanbietern bereitgestellt werden, sind wir lediglich Zugangsvermittler zu den betreffenden Internetseiten dieser Produktanbieter und für die dort dargestellten Inhalte nicht verantwortlich.
IV. Sonderbedingungen für die Anmietung von Daten / Adressen („Anmietbedingungen“)
Für die Anmietung von Nutzungsrechten an Daten für Werbezwecke gelten die Allgemeinen Bedingungen (I.), die Sonderbestimmungen für den Einkauf von Leistungen und Waren („Einkaufsbedingungen“) (II.) und zusätzlich die nachfolgenden Sonderbedingungen.
1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 PX vermittelt im Rahmen von gesondert zu vereinbarenden Aufträgen das Recht zur Nutzung von Daten eines Adresseigners zur werblichen Ansprache.
1.2 Der Begriff „Adresseigner“ bezeichnet den Verantwortlichen gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO und meint denjenigen, der personenbezogene Daten zur Bewerbung von Fremdprodukten verwenden will.
1.3 Der Begriff „Werbetreibender“ bezeichnet das Unternehmen, das seine eigenen Produkte unter Verwendung von Daten des Adresseigners bewerben möchte.
2. Einräumung von Nutzungsrechten; Umfang der Rechteübertragung
2.1 Der Vertragspartner als Adresseigner räumt PX das Recht ein, die vom Einzelauftrag umfassten Daten für die Durchführung von Werbung eines Werbetreibenden zu nutzen und dieses Recht wiederum dem Werbetreibenden einzuräumen. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unter Wahrung der Datenhoheit des Adresseigners als Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
2.2 Sofern die Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO bei Einräumung von Nutzungsrechten an personenbezogenen Daten vorliegt, werden die Parteien im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung die nach Art. 26 DSGVO erforderlichen Absprachen treffen.
2.3 Sofern sich das Nutzungsrecht auf Telefonnummern mit Einwilligung des Betroffenen in die werbliche Nutzung oder auf E-Mail-Adressen erstreckt, verpflichtet sich der Adresseigner auf Anfrage von PX den konkreten Text der Einwilligungsklausel, der die Werbung für Produkte des Werbetreibenden erfasst, vorzulegen. Zudem wird der Adresseigner auf Anfrage den Nachweis führen, dass der Betroffene die vorgelegte Einwilligung auch rechtswirksam erteilt hat. Kommt der Adresseigner diesen Verpflichtungen innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach 7 Werktagen nicht nach, oder erfüllen die vorgelegten Dokumente nach Einschätzung von PX nicht die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an die DSGVO, besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages seitens PX.
2.4 Sofern nicht anders vereinbart, dürfen die Daten nur einmal für eine Werbung verwendet werden. Soweit der Werbetreibende auf Grund der Nutzung der Adressen Bestellungen oder Anfragen erhält, ist er befugt, die Adressen und weitere in diesem Zusammenhang vom Betroffenen erteilte Angaben als eigenständiger Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO in seine eigenen Adressbestände einzufügen.
2.5 Es gelten ausschließlich die Regelungen des jeweils vereinbarten Einzelauftrags und nachrangig diese AGB. Es gelten insbesondere die im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Abstimmungserfordernisse mit Einschränkungen zum Nutzungsumfang.
2.6 PX ist berechtigt, dem Werbetreibenden zusätzliche Leistungen anzubieten und eigenständig abzurechnen.
3. Auftragsverarbeitung
3.1 Zum Zwecke der Durchführung der im Rahmen von Einzelaufträgen eingeräumten Nutzungsrechte beauftragt der Adresseigner einen Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28. DSGVO für die Verarbeitung der Daten, die PX und der Adresseigner vertraglich vereinbart haben. Hierzu erteilt der Adresseigner dem Auftragsverarbeiter entsprechende Weisungen.
3.2 Die Daten werden an die Dienstleister nach Art. 28 DSGVO weitergegeben. Der Auftragsverarbeiter wird durch den Adresseigner ausgewählt, wobei PX ein Vorschlagsrecht zusteht. Der Adresseigner darf den vorgeschlagenen Dienstleister wegen fehlender oder unzureichender Datensicherheitsmaßnahmen oder des begründeten Verdachts, dass der Dienstleister Weisungen nicht befolgen wird oder auf andere Weise gegen die DSGVO verstoßen wird, ablehnen.
Stand: 15.12.2023